Corona-Schutzkonzept

Wir befinden uns in einer schwierigen Lage. Die Coronavirus-Pandemie bleibt durch die vierte Welle eine harte Prüfung für alle Gastronomen. Uns ist primär wichtig, unsere Gäste sowie Mitarbeiter und betriebsfremde Personen (Lieferanten, Dienstleister, etc.) zu schützen.

Die Betreibung des Sahila Restaurants sowie der Yu*lia Mezze Bar erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

Das Schutzkonzept basiert auf permanenter Kontrolle durch die Mitarbeiter:innen des Restaurants, jedoch auch mit dem Mitwirken aller beteiligten Kollegen:innen und Gästen.

 

Zutritt zu Innenräumen: 2G-Plus-Regelung

Der gesetzliche geforderte Nachweis, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem SARSCoV2-Virus vorliegen kann auf zwei Wegen erfolgen:

a) der Nachweis, vollständig geimpft zu sein gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV
• gilt man erst 14 Tage nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung

b) der Nachweis, von COVID-19 genesen zu sein gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV
• gilt man erst 28 Tage nach dem Nachweis der Infektion mit SARS-CoV-2
• und maximal sechs Monate zurückliegt

 

+ Zusätzlich ist ein negativer Corona-Test vorzuweisen (Antigen-Test nicht älter als 24h / PCR-Test nicht älter als 48h).

 Keinen zusätzlichen Test vorweisen muss

  • wer bereits geboostert ist
  • wer zweifach geimpft ist und zudem in den letzten drei Monate eine Infektion durchgemacht hat (genesen ist).

 

• Jeder Gast ist verpflichtet, beim Betreten oder Verlassen der Gastfläche eine medizinische Mund-Nase-Schutzmaske zu tragen.

• Der Zutritt wird kontrolliert durch Vorlage des Nachweises zusammen mit dem Ausweis.

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